Wir freuen uns, dass Ihr Euch für den Beitritt in unseren Verein interessiert.
Hier finden Ihr den aktuellen Aufnahmeantrag. Bitte beachtet dabei die Anlage, deren Kenntnisnahme ihr bestätigen müsst.
Ziel und Zweck werden in unserer Vereinssatzung benannt. Dort heißt es:
Der Verein bezweckt die Förderung des Sports, der Gesundheit und der körperlichen Ertüchtigung breiter Bevölkerungskreise, vor allem der Jugend.
Die Tätigkeit des Vereins ist ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig.
Aufnahme
Die Mitgliedschaft kann nur durch einen schriftlichen Aufnahmeantrag (siehe oben) erworben werden. Über die Aufnahme und den Beginn der Mitgliedschaft entscheidet der Kassenwart im Namen des Vereinsvorstandes.
Beitrag
Die Verwirklichung des Vereinszweckes, nämlich die Förderung von sportlichen Übungen und Leistungen und darüber hinaus die Unterhaltung und Sicherstellung unserer vereinseigenen Turnhalle bedürfen der Finanzierung. Wir erheben deshalb von unseren Mitgliedern einen Beitrag. Die Beitragshöhe wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt.
Wegen der anfallenden Buchungsgebühren erfolgt die Beitragserhebung grundsätzlich nur vierteljährlich.
Es gelten zurzeit folgende Beiträge:
Personengruppe | monatlich ab 1.10.2024 |
Abbuchungsbetrag im Quartal (JAN/APR/JUL/OKT) |
---|---|---|
Erwachsene (ab 18 Jahre) | 12,50 € | 37,50 € |
Kinder, Jugendliche von 3 bis 17 Jahre, Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Ersatzdienstleistende |
8,00 € | 24,00 € |
Schnullerbande (0 bis 2 Jahre, in Begleitung eines Erziehungsberechtigten) |
12,50 € | 37,50 € |
2. und jedes weitere Kind (nicht bei Schnullerbande) | 5,00 € | 15,00 € |
Es wird zusätzlich eine einmalige Aufnahmegebühr von 10,-- € erhoben und mit dem ersten Beitrag abgebucht.
Beitragsermäßigungen sind auf Antrag möglich bei Wehr- und Zivildienstleistenden.
Bei bestimmten Angeboten können Zusatzbeiträge anfallen. Die Höhe des Zusatzbeitrages findet man auf der jeweiligen Angebotsseite.
Die aktuelle Beitragsordnung ist in unserer Download-Ecke zu finden.
Kündigung
Ein Austritt ist nur mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Quartalsende möglich. Die Austrittserklärung muss in schriftlicher Form (Brief an die Geschäftsadresse oder Mail an) erfolgen. Der Beitrag ist bis zum Ende der Mitgliedschaft zu entrichten. Rückwirkende Abmeldung oder rückwirkende Beitragserstattung sind nicht möglich.